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   BGH, 12.03.1953 - 4 StR 782/52   

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https://dejure.org/1953,2414
BGH, 12.03.1953 - 4 StR 782/52 (https://dejure.org/1953,2414)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1953 - 4 StR 782/52 (https://dejure.org/1953,2414)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1953 - 4 StR 782/52 (https://dejure.org/1953,2414)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.10.1952 - 4 StR 232/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.03.1953 - 4 StR 782/52
    Dies nötigt zur Aufhebung des Schuldspruchs hinsichtlich der Fortsetzungstat im ganzen, obwohl die rechtliche Beurteilung der übrigen in den Fortsetzungszusammenhang einbezogenen Teilhandlungen keinen Rechtsmangel erkennen lässt; denn bei der Fortsetzungstat kann die Schuldfrage bezüglich aller der Verurteilung zugrunde liegenden Einzelfälle nur einheitlich beantwortet werden (BGH Urteil vom 16. Oktober 1952 - 4 StR 232/52 - vgl. auch Hartung in SJZ 1950, 326, 331).
  • BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51

    Sicherungsübereignungen - § 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum; § 246

    Auszug aus BGH, 12.03.1953 - 4 StR 782/52
    Diese Ausführungen, die an sich zutreffend auf die Leistungsfähigkeit des Schuldners im Zeitpunkt der Stundungsgewährung abstellen (vgl. u.a. BGHSt 1, 262, 264, BGH Urteil vom 8. Mai 1952 - 4 StR 652/51 -, Urteil vom 23. Oktober 1952 - 5 StR 641/52 -), sind jedoch mit der Feststellung nicht vereinbar, dass der Wechsel über 2.000 DM, den der Angeklagte einige Zeit vorher dem Kaufmann R. ausgestellt hat, wertlos war, weil der Angeklagte schon damals infolge seiner Schulden zur Einlösung unfähig war.
  • BGH, 14.12.1951 - 2 StR 681/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.03.1953 - 4 StR 782/52
    Da die einzelnen Teilakte einer Fortsetzungstat durch ihre Einbeziehung in den Fortsetzungszusammenhang die rechtliche Selbständigkeit verlieren und die fortgesetzte Handlung nur einer einheitlichen rechtlichen Beurteilung zugänglich ist, ergreift der Erschwerungsgrund auch nur einer Teilhandlung die gesamte Fortsetzungstat (vgl. u.a. BGH Urteil vom 22. November 1951 - 3 StR 824/51 -, Urteil vom 14. Dezember 1951 - 2 StR 681/51 -).
  • BGH, 08.05.1952 - 4 StR 652/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.03.1953 - 4 StR 782/52
    Diese Ausführungen, die an sich zutreffend auf die Leistungsfähigkeit des Schuldners im Zeitpunkt der Stundungsgewährung abstellen (vgl. u.a. BGHSt 1, 262, 264, BGH Urteil vom 8. Mai 1952 - 4 StR 652/51 -, Urteil vom 23. Oktober 1952 - 5 StR 641/52 -), sind jedoch mit der Feststellung nicht vereinbar, dass der Wechsel über 2.000 DM, den der Angeklagte einige Zeit vorher dem Kaufmann R. ausgestellt hat, wertlos war, weil der Angeklagte schon damals infolge seiner Schulden zur Einlösung unfähig war.
  • BGH, 22.11.1951 - 3 StR 824/51

    Verurteilung wegen fortgesetzten teils einfachen und teils schweren Diebstahls in

    Auszug aus BGH, 12.03.1953 - 4 StR 782/52
    Da die einzelnen Teilakte einer Fortsetzungstat durch ihre Einbeziehung in den Fortsetzungszusammenhang die rechtliche Selbständigkeit verlieren und die fortgesetzte Handlung nur einer einheitlichen rechtlichen Beurteilung zugänglich ist, ergreift der Erschwerungsgrund auch nur einer Teilhandlung die gesamte Fortsetzungstat (vgl. u.a. BGH Urteil vom 22. November 1951 - 3 StR 824/51 -, Urteil vom 14. Dezember 1951 - 2 StR 681/51 -).
  • RG, 29.01.1909 - II 975/08

    Kann die Revision darauf gestützt werden, 1. daß eine sog. instruktionelle

    Auszug aus BGH, 12.03.1953 - 4 StR 782/52
    Auf eine Verletzung des § 257 StPO könnte die Verfahrensrüge überdies nicht gestützt werden, weil diese Bestimmung eine blosse Ordnungsvorschrift ist (u.a. RGSt 42, 168; BGH Urt vom 8. Mai 1951 - 1 StR 170/50 -).
  • BGH, 23.10.1952 - 5 StR 641/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.03.1953 - 4 StR 782/52
    Diese Ausführungen, die an sich zutreffend auf die Leistungsfähigkeit des Schuldners im Zeitpunkt der Stundungsgewährung abstellen (vgl. u.a. BGHSt 1, 262, 264, BGH Urteil vom 8. Mai 1952 - 4 StR 652/51 -, Urteil vom 23. Oktober 1952 - 5 StR 641/52 -), sind jedoch mit der Feststellung nicht vereinbar, dass der Wechsel über 2.000 DM, den der Angeklagte einige Zeit vorher dem Kaufmann R. ausgestellt hat, wertlos war, weil der Angeklagte schon damals infolge seiner Schulden zur Einlösung unfähig war.
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 143/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.03.1953 - 4 StR 782/52
    Das gilt auch hinsichtlich der Hilfserwägung, der Angeklagte habe sich durch ein blosses Verschweigen seiner Schulden des Betruges gegenüber den Teilhabern schuldig gemacht, weil er die Rechtspflicht gehabt habe, die Geldgeber über die Lage des Unternehmens aufzuklären (BGH Urteil vom 21. September 1951 - 2 StR 143/51 -).
  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 743/52

    Rechtsmittel

    Ist aber bei Straftaten, die mehrere Tatbestandshandlungen erfordern, ein straferschwerender Umstand auch nur bei einer Handlung gegeben, so wirkt er nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen für die ganze Straftat strafschärfend (3 StR 824/51 v. 22.11.1951; 2 StR 681/51 v. 14.12.1951; 4 StR 782/52 v. 12.3.1952).
  • BGH, 21.01.1954 - 4 StR 698/53

    Rechtsmittel

    Erforderlich ist nur, dass der Täter wenigstens bei einem der miteinander im Fortsetzungszusammenhang stehenden Einzelakte den Willen hat, die Hehlereitätigkeit zu wiederholen, um sich eine auf unbestimmte Zeit laufende Einnahmequelle zu verschaffen; denn straferschwerende Umstände auch nur einer Einzelhandlung ergreifen die gesamte Fortsetzungstat (RGSt 58, 19; BGH 3 StR 824/51 vom 22. November 1951; 2 StR 681/51 vom 14. Dezember 1951; 4 StR 782/52 vom 12. März 1953).
  • BGH, 14.01.1954 - 4 StR 627/53

    Rechtsmittel

    Der Tatrichter wollte damit ersichtlich zum Ausdruck bringen, dass die Kaufpreisforderungen, die für die Lieferanten begründet worden sind, wegen der aussichtslosen Vermögenslage des Angeklagten wirtschaftlich wertlos waren und daher keine entsprechende Gegenleistung für die hingegebenen Waren darstellten (BGH 4 StR 782/52 vom 12. März 1953).
  • BGH, 08.04.1954 - 4 StR 799/53

    Rechtsmittel

    Da das Landgericht einen fortgesetzten Scheckbetrug angenommen hat und die Schuldfrage nur einheitlich für alle der Verurteilung zugrunde liegenden Einzelhandlungen beantwortet werden kann, muß der Schuldspruch insoweit in vollem Umfange aufgehoben werden (BGH 4 StR 232/52vom 16. Oktober 1952, 4 StR 782/52 vom 12. März 1953).
  • BGH, 10.09.1953 - 4 StR 828/52

    Rechtsmittel

    Bei der Bemessung der Einzelstrafen ist § 358 Abs. 2 StPO zu beachten, der es verbietet, dass bei dem Wegfall einer Einheitstat für die nunmehr selbständigen strafbaren Handlungen Einzelstrafen in solcher Höhe ausgesprochen werden, dass eine aus ihnen zu bildende Gesamtstrafe die bisherige eine Strafe übersteigen würde (vgl. RGSt 67, 236, BGH 4 StR 782/52 vom 12. März 1953).
  • BGH, 25.06.1953 - 4 StR 178/53

    Rechtsmittel

    Ob das Verhalten des Angeklagten gleichzeitig den Tatbestand der Unterdrückung wahrer Tatsachen, nämlich der trostlosen Lage seines Unternehmens, erfüllt hat, kann dahingestellt bleiben (vgl dazu BGH 2 StR 143/51vom 21. September 1952, 4 StR 782/52 vom 12. März 1953).
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